Einlagensicherung: Wie sicher sind Auslandsbanken? – Greift die Einlagensicherung auch bei Fremdwährungskonten?
7. Januar 2013
-Auslandsbanken sind im oberen Bereich der Zinsranglisten seit Jahren überrepräsentiert. Institute wie Denizbank, Bank of Scotland und Barclays-Bank buhlen mit attraktiven Konditionen um Kunden und Einlagen – aufgrund des Finanzmarktumfelds ist das deutsche Einlagengeschäft für diese Banken eine günstige Quelle zur Refinanzierung. Im Fall einer Insolvenz müssten deutsche Sparer allerdings auf Ersatz durch eine ausländische Einlagensicherung hoffen.
Einlagensicherung im Ausland: Die wichtigsten Fakten
In jedem EU-Land: 100.000 Euro pro Kunde müssen geschützt sein
Aber: In einigen Ländern könnten Finanzsektor u. Wirtschaft überfordert sein
Beispiel aus der Vergangenheit: Island konnte Bankschulden nicht zurückzahlen
Niederlande, Österreich, UK, Frankreich und Luxemburg gelten als sicher
Korrespondenz mit Einlagensicherung im Insolvenzfall nicht auf Deutsch
Eine EU-Richtlinie schreibt vor, dass Banken in allen EU-Mitgliedstaaten an eine Einlagensicherung angeschlossen sein müssen, die im Insolvenzfall Guthaben bis 100.000 Euro pro Kunde schützt. In Deutschland nimmt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH diese Funktion der „gesetzlichen Einlagensicherung“ für die privaten Banken wahr.
Wie stark ist das Land hinter der Einlagensicherung?
Das bedeutet allerdings nicht zwingend, dass Einlagen in jedem EU-Land absolut sicher sind. Eine Einlagensicherung kann stets nur so viel leisten wie der jeweilige Finanzsektor bzw. – in letzter Instanz – die öffentlichen Haushalte und die Volkswirtschaft des betroffenen Landes. Das Beispiel Island aus dem Jahr 2008 (wenn auch nicht EU) zeigt, dass vor allem ein großes Missverhältnis zwischen volkswirtschaftlicher Leistung und der Größe des Finanzsektors Risiken mit sich bringt.
Verbraucherschützer und Finanzexperten halten vor allem Banken mit Sitz in „kerneurpäischen“ Ländern für sicher. Dazu zählen neben Deutschland Österreich (VTB Direktbank, Denizbank), die Niederlande (MoneYou, RaboDirect Tagesgeld, NIBC-Direct), Luxemburg (Advanzia-Bank), Frankreich (Cortal Consors) und Großbritannien (Barclays-Bank, Bank of Scotland).
Kerneuropa gilt als sicher
Manche Banken mit ausländischen Wurzeln sind dennoch an die deutsche gesetzliche Einlagensicherung angeschlossen. In diesen Fällen wird in Deutschland nicht nur eine Zweigniederlassung, sondern eine Tochtergesellschaft geführt (ING – ehemals ING-DiBa, GEFA-Bank). Häufiger kommt es vor, dass Auslandsbanken zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung ihres Sitzlandes an die freiwillige deutsche Einlagensicherung angeschlossen sind (Barclays-Bank, Bank of Scotland). Diese schützt allerdings nur Forderungen, soweit diese über 100.000 Euro und die Zuständigkeit der gesetzlichen Sicherung hinausgehen.
Wie läuft die Einlagensicherung im Insolvenzfall ab?
Auch das ist in der EU einheitlich geregelt. Der Sicherungsfall tritt immer dann ein, wenn die zuständige Aufsichtsbehörde – in Deutschland also die BaFin – zu dem Schluss kommt, dass die betroffene Bank ihren Geschäften nicht mehr nachgehen kann. Erst hiernach werden die jeweiligen Sicherungseinrichtungen aktiv tätig. Der Einlagensicherungsfonds fordert Anleger und Sparer auf, ihre Ansprüche gegenüber dem Fonds schriftlich anzumelden. Dazu werden kostenlose, standardisierte Formulare an alle Bankkunden verschickt. Hier müssen lediglich Guthaben und mögliche zustehende Zinsen eingetragen werden. Anschließend wird das Dokument zeitnah vom Sicherungsfonds überprüft und das Kapital ausbezahlt.
5 Fragen und Antworten zur Einlagensicherung von Banken
Was passiert, wenn mehrere Großbanken gleichzeitig insolvent werden und es zu einer Kettenreaktion kommt?
Weder das deutsche, noch das EU-weite oder irgendein anderes Sicherheitsnetz könnte einen solchen Fall abdecken. Hier kann nur der Staat durch massive Intervention und Verstaatlichungen für Sicherheit sorgen. Dies ist teilweise während der Finanzkrise 2008 geschehen, als den Banken Milliarden fehlten.
Können auch mehr als 100.000 Euro abgesichert sein?
Ja, das ist möglich. Die Banken können zusätzlich Mitglied in einem freiwilligen Sicherungsfonds werden. Hierüber sind Einlagen teils bis in den Millionenbereich abgesichert. Aber: Im Insolvenzfall haben Anleger keinen Rechtsanspruch auf die freiwilligen Sicherungsfonds, sondern nur auf den gesetzlichen.
Sind Sparer und Anleger schon einmal auf dem Schaden sitzen geblieben?
Bisher haben alle Einlagensicherungsfonds stets genau das getan, was sie tun mussten: Die Einlagen von Kunden bei Pleiten geschützt. Seit seiner Gründung hat der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken beispielsweise schon 30 Sicherungsfälle erfolgreich gelöst. Auch in anderen EU-Staaten sind die Zahlen äußerst positiv.
Bekomme ich mein Geld immer in Euro ausbezahlt?
Nein. Die Sicherungsfonds zahlen das Geld immer in der Währung aus, die im jeweiligen Land gültig ist. Im Falle der Pleite eines britischen Kreditinstituts würden Sparer als das britische Pfund bekommen. Es gilt dann aber immer der zum Zeitpunkt der Insolvenz gültige Wechselkurs. Ein Risiko entsteht somit nicht.
Kann eine Bank aus der gesetzlichen Einlagensicherung austreten?
Das ist nicht möglich – weder in Deutschland noch in Europa. Die 100.000 Euro pro Anleger sind immer abgesichert, dem kann sich keine Bank entziehen. Es ist aber natürlich möglich, aus zusätzlichen, freiwilligen Fonds auszusteigen. In der Praxis ist das aber noch nicht vorgekommen.
Fazit: Einlagensicherung EU-weit standardisiert
Die Einlagensicherung ist für Sparer und Anleger ein wichtiges Auswahlkriterium bei Festgeld oder Tagesgeld. Im Fall der Fälle haftet der Fonds nämlich für das Kapital. Innerhalb der EU liegt die Einlagensicherung – unabhängig vom Mitgliedsland – bei 100.000 Euro pro Kunde. Zwischen den Mitgliedsstaaten gibt es allerdings einige Unterschiede. So gelten die Sicherungsfonds vor allem in Kerneuropa äußerst sicher. In Deutschland, den Niederlangen oder Großbritannien ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Entschädigung sehr zeitnah ausbezahlt wird. Es besteht aber ausdrücklich auch in anderen Ländern ein gesetzliches Recht darauf, bis zu 100.000 Euro von den jeweiligen Fonds zu erhalten.
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