Zinsdumping: Anlegern drohen 17 Mrd. Euro Kaufkraftverlust
11. Februar 2013
-Anlegern droht ein beispielloser Kaufkraftverlust. Die Kombination von historisch niedrigen Zinssätzen im Einlagengeschäft und einer hohen Inflationsrate wird allein in diesem Jahr Nominalwerte im Umfang von mehr als 17 Mrd. Euro vernichten. In den kommenden Jahren könnte es noch schlimmer werden.
Kaufkraftverlust im Rekordtempo: Fakten für Anleger
836,1 Mrd. Euro sind derzeit in Sichteinlagen zu 0,59% Zinsen angelegt
613 Mrd. Euro sind in Spareinlagen zu 1,14% Zinsen angelegt
Bei einer Inflationsrate von 2% drohen in 2013 > 17 Mrd. Euro Kaufkraftverlust
Die Zinsen für Tagesgeld und Festgeld sinken weiter
Die Inflationsrate könnte bald noch höher ausfallen
Die Bundesbank informiert im Rahmen ihrer Monatsberichte unter anderem über das von Privathaushalten bei Banken angelegte Geldvermögen und die Anlagekonditionen. Laut dem Januar-Monatsbericht hatten die Deutschen 836,1 Mrd. Euro zu einem durchschnittlichen Zinssatz von 0,59% angelegt. In Spareinlagen mit drei und mehr Monaten Kündigungsfrist waren 613 Mrd. Euro angelegt – zu einem durchschnittlichen Zinssatz in Höhe von 1,14 Prozent.
Schadensbegrenzung ist das Gebot der Stunde
Bei einer Inflationsrate von 2,0% (so hoch war die Teuerungsrate im Gesamtjahr 2012) ergibt sich bei diesen Größenordnungen ein Kaufkraftverlust von mehr als 17 Mrd. Euro. Anleger können den Schaden minimieren, indem gezielt nach überdurchschnittlichen Konditionen gesucht wird. Diese gibt es weiterhin, auch wenn Tagesgeld selbst im Rahmen von Neukundenangeboten (die häufig aus dem Marketingbudget subventioniert werden) weniger als 2,00% Zinsen abwirft.
Besteuerung negativer Realzinsen verschärft den Effekt
Besserung ist nicht in Sicht. Aufgrund der konjunkturellen Schwäche wird die EZB die geldpolitischen Zügel mit größerer Wahrscheinlichkeit weiter lockern als dass sie zu einer stabilitätsorientierten Politik zurückkehrt. Die jüngste Aufwertung des Euro am Devisenmarkt erhöht die Wahrscheinlichkeit expansiver Maßnahmen zusätzlich. Der Fiskus verschärft die Situation ebenfalls: Da die Inflationsrate bei der steuerlichen Bemessung nicht berücksichtigt wird, müssen auf Kaufkraftverluste Steuern gezahlt werden!
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